Es warnt wohl der Verband der Automobil Tuner e. V. (VDAT) in Münster vor einer Felgenreparatur und meldet unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium, die Aufbereitung sei wohl erlaubt, die Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr jedoch nicht zulässig???
Aber ist das auch tatsächlich der Fall?
Glücklicherweise ist das nur zum Teil richtig:
Für die Felgenreparatur sind Eingriffe in das Materialgefüge oder Wärmebehandlungen und auch Rückverformungen an den Alufelgen unzulässig.
Was aber erlaubt ist, ist die
Beseitigung von bis zu einen Millimeter tiefen Beschädigungen im Grundmetall.
Damit die Felgen nach der Felgenreparatur ihre Zulassung nicht verlieren, gibt es extra TÜV-geprüfte Verfahren, wie sie in der Werkstatt vom “felgenservice-rostock” genutzt werden.
Die Alufelgen dürfen ganz klar auch nach der Felgenreparatur im Straßenverkehr genutzt werden.
Ganz ohne dass der Fahrer befürchten muss, sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen.