AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
Lars Möckl (felgenservice-rostock.de)
Handwerkstraße 5
18069 Rostock/Schmarl
1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von uns.
- Davon abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern wirdiesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen.
- Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen in ihrer jeweiligen Fassung auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf ihre Einbeziehung für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen.
2.Vertragsgegenstand und Preise
- Vertragsgegenstand ist die kosmetische Reparatur der Felgen, soweit nicht andersvereinbart.
- Der Kunde ist verpflichtet, Felgen ohne ab montierbares Zubehör (z. B. Zentrierung,Nabendeckel, spezielle Ventile) und ohne Mantel anzuliefern bzw. an die von uns benannte
Stelle zu schicken. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von
mit versandtem Zubehör, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Es gelten die Preise gemäß unserer aktuell gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Alle Preise sind netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.Verpackungs—, Transport—, Montage— und Versicherungskosten sind zusätzlich zu bezahlen.
- Wird ein vereinbarter Termin zur Reparatur vor Ort vom Kunden nicht rechtzeitig abgesagt,fällt eine Anfahrtspauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste an.
- Können die Felgen nicht repariert werden, hat der Kunde die Frachtkosten für den Versandgemäß der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.
3.Kostenvoranschlag
- Auf Verlangen des Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag.
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlichvereinbart ist.
- An Kostenvoranschlägen oder anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums— undurheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, das berechnete Entgelt auch dann zu entrichten, wenn es den alsverbindlich gekennzeichneten Kostenvoranschlag um bis zu 20 % überschreitet.
Stand: Juni 2018
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4.Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag des Kunden von uns ausdrücklich bestätigtwurde, ein Termin beim Kunden vereinbart wurde oder mit der Ausführung der Leistung
begonnen wurde.
- Mündliche Nebenabreden und Zusagen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam.
5.Lieferung und Gefahrübergang
- Die kosmetische Reparatur wird unter Berücksichtigung der bei Auftragserteilungfestgelegten Arbeiten sorgfältig ausgeführt. Wir behalten uns vor, zusätzlich bei
Auftragserteilung nicht festgelegte Arbeiten vorzunehmen, sofern sie zur vollständigen
Durchführung der kosmetischen Reparatur erforderlich sind.
- Liefer— und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
- Ist eine Mitwirkung des Kunden erforderlich (z. B. Versand der Felgen), so beginnt dieLieferfrist nicht vor vollständiger Leistung des Kunden.
- Bei Liefer— oder Leistungsverzögerungen, die von uns nicht zu vertreten sind, z.B. bei höhererGewalt, Streik, Einfuhr— und Ausfuhrbeschränkungen, Betriebsstörungen oder Störung der
Verkehrswege, verlängert sich die Lieferfrist — auch innerhalb eines Verzuges —
entsprechend. Dasselbe gilt, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten. Wir werden den Kunden umgehend über solche Hindernisse und
die voraussichtliche Dauer informieren.
- Für Beschädigung oder Untergang übernommener Instandsetzungsgegenstände haften wirmit der gleichen Sorgfalt, die wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.
- Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Kunden über.
- Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Der Kunde ist zur Bezahlung der gelieferten Teilmengen verpflichtet.
Stand: Juni 2018
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6.Abnahme
- Bei Übergabe der reparierten Felgen wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt. Bei Versand der Felgen an den Kunden liegt das Abnahmeprotokoll bei und ist vom Kunden unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, an uns ausgefüllt zurückzuschicken.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde die Ware benutzt oder wenn der Kunde nichtinnerhalb von einer Woche ab Zugang der Felgen entweder das Abnahmeprotokoll ausgefüllt an uns zurückgeschickt oder die Abnahme uns gegenüber ausdrücklich verweigert hat. Wir sind verpflichtet, den Kunden bei Beginn der Frist, also bei Zugang der Felgen, auf diese Bedeutung besonders hinzuweisen.
7.Zahlung
- Die Zahlung hat ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
- Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, stehtdem Kunden nur insoweit zu, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
8.Gewährleistung
- Bei kosmetischen Reparaturen ist es möglich, dass nicht alle Spuren der Beschädigungvollständig entfernt werden können, so dass z. B. bei zu starken Schäden trotz der
kosmetischen Reparatur noch Spuren sichtbar sind. Solche Rückstände stellen keinen Mangel dar; dies insbesondere dann nicht, wenn die Prüfung der Felge nicht durch eine unmittelbare Inaugenscheinnahme des Kunden erfolgt ist.
- Wir sind nicht zur Prüfung der Felgen auf über Ziffer 2.1 hinausgehende Mängel oderProbleme (insbesondere hinsichtlich Auswuchtung) verpflichtet.
- Farbabweichungen bei der Neulackierung sind möglich und stellen keinen Mangel dar.
- Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen.
- Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware auf Menge und oder Leistung unverzüglich nach Erhalt Beschaffenheit zu untersuchen.
- Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sindunverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich
unter genauer Angabe des Mangels anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware als
genehmigt.
- Mängelansprüche verjähren mit Ablauf von 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Abnahme.
Stand: Juni 2018
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- Wir haften nicht für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Verschmutzung,unsachgemäßen Transport, Behandlung, Lagerung, Verwendung, Nutzung, Montage der
Ware oder durch sonstige vom Kunden oder von Dritten zu verantwortende Umstände
entstehen.
- Spezifikationen der Leistung bzw. Ware oder sonstige Angaben über den Vertragsgegenstanddienen lediglich der Beschreibung und enthalten keine Zusicherung für die Beschaffenheit.
- Abweichungen von diesen Spezifikationen und Angaben sind keine Mängel, wenn sich dieseAbweichungen im Rahmen des gesetzlichen oder nach dem Stand der Technik Zulässigen
halten und die Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht, wenn
wir dem Kunden die Spezifikation bei Vertragsabschluss ausdrücklich als solche schriftlich
zugesichert haben.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder von Dritten beseitigen zulassen, es sei denn wir befinden uns mit der Nacherfüllung in Verzug oder der Kunde ist durch hoch dringende betriebliche Erfordernisse oder Gefahr im Verzug zur Mängelbeseitigung gezwungen. Handelt der Kunde dem zuwider, entfällt unsere Gewährleistungspflicht für die betroffene Ware.
- Zur Erfüllung von Gewährleistungspflichten dürfen wir nach unserer Wahl Nacherfüllungdurch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.
- Für die Nacherfüllung haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten.
- Wird nicht innerhalb angemessener Frist nacherfüllt oder misslingt dies auch im zweitenVersuch, darf der Kunde Minderung verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.
- Weitere Ansprüche des Kunden aufgrund mangelhafter Leistung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktions— und Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.Haftung
- Wir haften nur für Schäden, die von uns vorsätzlich, grob fahrlässig oder in Verletzungwesentlicher Vertragspflichten leicht fahrlässig verursacht wurden. Der Schadensersatz für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Regelungen in Ziffer 9.1 gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach demProdukthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Wir haften nicht dar, dass der Kunde aufgrund unserer Dienstleistung ihm gegenüberbestehende Garantien oder sonstige Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere dem
Hersteller, verliert.
Stand: Juni 2018
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- Soweit nach diesen Bedingungen die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt diesauch für die Haftung unserer Organe sowie für die Haftung von Mitarbeitern und
Angestellten, Erfüllungs— und Verrichtungsgehilfen.
- Sämtliche Haftungsansprüche verjähren in zwölf Monaten. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
10.Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort am Ort, an dem die Reparaturleistungerbracht wurde.
- Gerichtsstand ist Rostock, soweit der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, denKunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN—Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
Stand: Juni 2018
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